Altersdiskriminierung durch Dienstaltersstufen?
(24.01.2012)
Die bfg hatte bereits im Dezember 2010 darüber informiert, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und das Hessische Landesarbeitsgericht zum BAT (Bundesangestelltentarif) entschieden haben, dass eine Vergütung, die sich ausschließlich am Lebensalter orientiert, eine unmittelbare Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz darstellt. Beide Gerichte hatten deshalb den Klägern die Vergütung aus der höchsten Dienstaltersstufe zugesprochen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dagegen die Klage eines Beamten mit einer entsprechenden Forderung abgelehnt und dies vor allem damit begründet, dass das europäische Recht nicht unmittelbar anwendbar sei und die Beseitigung eventueller Diskriminierungen dem jeweiligen Gesetzgeber überlassen sei.
mehr ...