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Reisekosten für die Strecke Wohnort – Geschäftsort
(09.11.2009)

Wie mit Fax-Info vom 03.11.2009 mitgeteilt, hat das Finanzministerium mit einem Schreiben an das Landesamt für Finanzen angeordnet, bei Dienstgängen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 03.06.2008 nicht anzuwenden, da dieses Urteil "für die Bemessung der Fahrtkosten bzw. Wegstreckenentschädigung bei Dienstgängen als nicht einschlägig erachtet wird". Damit verbleibt es bei Dienstgängen bei der bisher gängigen Abrechnungspraxis, welche lediglich die kürzere Strecke von der Dienststätte oder Wohnung zu dem außerhalb der Dienststätte gelegenen Ort der dienstlichen (Außendienst-)Tätigkeit berücksichtigt. Die bfg ist der Auffassung, dass diese Auslegung des BayVGH-Urteils rechtlich nicht haltbar ist und wird daher versuchen, ein positives Urteil auch zu den Dienstgängen herbei zu führen. Den Absichten des Finanzministeriums das Reisekostengesetz zu ändern, werden wir gleichzeitig ganz massiven Widerstand entgegensetzen.

Weiteres Vorgehen:

1. Widerspruch einlegen

Wir empfehlen allen betroffenen bfg-Mitgliedern gegen die Abrechnung der Reisekosten Widerspruch einzulegen, soweit bei Dienstgängen für die Strecke Wohnung – Geschäftsort keine Fahrtkosten erstattet werden.

2. Rechtschutz beantragen

Den Widerspruch und den Reisekosten-Bescheid bitten wir zusammen mit einem vollständig ausgefüllten Antrag auf Rechtsschutz über den bfg-Ortsvorsitzenden den bfg-Bezirksverbänden vorzulegen. Dies gilt auch für bereits anhängige Widersprüche bzw. Widerspruchsentscheidungen.

3. Musterverfahren wird angestrebt

Die bfg wird den Rechtsschutz prüfen und ggf. an das Dienstleistungszentrum Süd des dbb beamtenbund und tarifunion weiterleiten. Das DLZ Süd wird dann im Rechtschutzverfahren die Fälle bearbeiten und ggf. geeignete Fälle auswählen. Wir werden versuchen, diese als "Musterverfahren" bis zum BayVGH zu treiben. Dies setzt voraus, dass mit dem Finanzministerium möglichst bald eine Vereinbarung getroffen wird, die übrigen Fälle bis zu einer Entscheidung "ruhend" zu stellen. Eine solche Vereinbarung streben wir an, insbesondere auch, um unsere Kolleginnen und Kollegen in den Reisekostenbearbeitungsstellen zu entlasten.